Nachdem Teile Neu-Guineas sowie umliegender Südseegebiete am 17.05 1885 unter “deutschen Schutz” gestellt wurden, führte die, seinerzeit die Landeshoheit ausübende Neuguinea-Compagnie, die Reichsmarkwährung mit Wirkung zum 1.Jan.1887 ein. Als gesetzliche Zahlungsmittel galten somit 20 Mark und 10 Mark Goldstücke, 1 Talerstücke (3 Markstücke) , 2 Mark, 1 Mark, 50 Pfennig, 10 Pfennig, 5 Pfennig, 2 Pfennig und 1 Pfennigstücke. Im Jahre 1894 liess sodann die Neuguinea- Compagnie eigene Münzen prägen und zwar unter dem Namen "Neuguinea-Mark". Als Goldmünzen: 20 Mark-Stücke, 10 Markstücke-Stücke; als Silbermünzen: 5 Mark-Stücke, 2 Mark-Stücke, 1 Mark-Stücke und 1/2 Mark-Stücke und unter dem Namen "Neuguinea-Pfennige": als Bronzemünzen: 10 Pfennig-Stücke; als Kupfermünzen: 2 Pfennig-Stücke, 1 Pfennig-Stücke; und durch Vertrag vom 1. Aug. 1894 wurde bestimmt, dass diese Münzen im Bereiche des Schutzgebiets neben den in der Verordnung vom 19. Jan. 1887 bezeichneten Reichsmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel in gleichem Werte wie die entsprechenden Stücke zu gelten hätten, und zwar die Gold- und Silbermünzen bis zum Betrage von 1000 Mark, die Bronze- und Kupfermünzen bis zum Betrage von 5 Mark. Gold- und Silbermünzen trugen auf der einen Seite das Bild eines Paradiesvogels, auf der anderen Seite die Umschrift "Neuguinea- Compagnie", sowie die Wertbezeichnung und das Jahr der Prägung; die Kupfermünzen auf der einen Seite die Inschrift "Neuguinea-Compagnie", auf der anderen die Wertbezeichnung und das Jahr der Prägung. Nachfolgend eine Übersicht über die verausgabten Münzen (Abbildung im Maßstab 2:1).
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