Titel-Neuguinea-Münzen

Nachdem Teile Neu-Guineas sowie umliegender Südseegebiete am 17.05 1885 unter “deutschen Schutz” gestellt wurden, führte die, seinerzeit die Landeshoheit ausübende Neuguinea-Compagnie, die Reichsmarkwährung mit Wirkung zum 1.Jan.1887 ein. Als gesetzliche Zahlungsmittel galten somit 20 Mark und 10 Mark Goldstücke, 1 Talerstücke (3 Markstücke) , 2 Mark, 1 Mark, 50 Pfennig, 10 Pfennig, 5 Pfennig, 2 Pfennig und 1 Pfennigstücke. Im Jahre 1894 liess sodann die Neuguinea- Compagnie eigene Münzen prägen und zwar unter dem Namen "Neuguinea-Mark". Als Goldmünzen: 20 Mark-Stücke, 10 Markstücke-Stücke; als Silbermünzen: 5 Mark-Stücke, 2 Mark-Stücke, 1 Mark-Stücke und 1/2 Mark-Stücke und unter dem Namen "Neuguinea-Pfennige": als Bronzemünzen: 10 Pfennig-Stücke; als Kupfermünzen: 2 Pfennig-Stücke, 1 Pfennig-Stücke; und durch Vertrag vom 1. Aug. 1894 wurde bestimmt, dass diese Münzen im Bereiche des Schutzgebiets neben den in der Verordnung vom 19. Jan. 1887 bezeichneten Reichsmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel in gleichem Werte wie die entsprechenden Stücke zu gelten hätten, und zwar die Gold- und Silbermünzen bis zum Betrage von 1000 Mark, die Bronze- und Kupfermünzen bis zum Betrage von 5 Mark. Gold- und Silbermünzen trugen auf der einen Seite das Bild eines Paradiesvogels, auf der anderen Seite die Umschrift "Neuguinea- Compagnie", sowie die Wertbezeichnung und das Jahr der Prägung; die Kupfermünzen auf der einen Seite die Inschrift "Neuguinea-Compagnie", auf der anderen die Wertbezeichnung und das Jahr der Prägung. Nachfolgend eine Übersicht über die verausgabten Münzen (Abbildung im Maßstab 2:1).

DNG-1Pfennig DNG-2Pfennig

1 Pfennig-Stück der Neuguinea Compagnie in Kupfer

2 Pfennig-Stück der Neuguinea Compagnie in Kupfer

DNG-10Pfennig

10 Pfennig-Stück der Neuguinea Compagnie in Bronze

DNG-1Mark
DNG-1-2Mark

1/2 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Silber

1 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Silber

DNG-2Mark

2 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Silber

DNG-5-Mark-Silber1

5 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Silber

DNG-20Mark-Gold
DNG-10Mark-Gold

10 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Gold

20 Mark-Stück der Neuguinea Compagnie in Gold

Diese Neuguineamünzen waren neben den Reichsmünzen bis zum 15. April 1911 gültige Zahlungsmittel. Es wurden aber schon seit dem 1. April 1899, dem Tage der Übernahme der Verwaltung des Schutzgebiets durch das Reich, keine neuen Münzen mehr von der Neuguinea-Kompanie mehr geprägt. Seitdem galten als gesetzliche Zahlungsmittel sämtlichen Münzen, die aufgrund reichsgesetzlicher Bestimmungen auch im Reichsgebiet zugelassen waren.

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